

WICHTIG!!!
* Die Zusicherung der in der Liste (download unten) offerierten Schul- bzw. Studienplatz verfällt, sofern sie die Inanspruchnahme
nicht bis 27. Mai 2010 bestätigt haben.
**Die Zusicherung eines Schul- (Höhere) bzw. Studienplatzes(Kolleg) gilt unter der Bedingung, dass die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen
erfüllt werden , oder unter gegebenen Umständen für HauptschülerInnen, die positive Ablegung einer Aufnahmeprüfung.
Inwieweit dies für Sie, Ihre Tochter/Ihren Sohn zutrifft, kann erst aufgrund der
Schulerfolgsbestätigung (Formular wird Anfang Juni zugesandt) der 8. Schulstufe (4.Klasse) entschieden werden.
Bei positivem Abschluss der 9. Schulstufe ist eine Ablegung der Aufnahmeprüfung nicht erforderlich.
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