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Berechtigungen nach Abschluss der Ausbildung

  • Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ nach entsprechender Fachpraxis im Ausmaß von drei Jahren
  • Studienberechtigung an in- und ausländischen Hochschulen, Universitäten und Akademien
  • Nach der Reife- und Diplomprüfung haben Sie die Möglichkeit, in nur einem zusätzlichen Jahr den akademischen Grad B.Sc. (Bachelor of Science) Computing an der University von Central Lancashire (UCLan) zu erwerben. Die entsprechenden Kurse werden an den Außenstellen dieser Universität in Wien und Linz-Leonding gehalten. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.uda.at.